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Was ist Berufsunfähigkeit eigentlich?

Zu unterscheiden ist hier zwischen den Begriffen der Erwerbsunfähigkeit und der Berufsunfähigkeit. Diese Unterscheidung ist vor allem für jüngere Menschen wichtig zu wissen.

Erwerbsunfähigkeit:
Erwerbsunfähig ist, wer aufgrund gesundheitlicher Beeinträchtigungen nicht mehr in der Lage ist, irgendeine Tätigkeit zur Sicherung seines Lebensunterhalts nachzugehen. Die gesetzliche Rentenversicherung zahlt dann eine Erwerbsminderungsrente:

  • volle Erwerbsminderungsrente, wenn Sie nur noch weniger als 3 Stunden pro Tag irgendeiner Erwerbstätigkeit nachgehen können.

  • halbe Erwerbsminderungsrente, wenn Sie zwischen 3 und 6 Stunden täglich arbeiten können.

  • Evtl. Wartezeiten müssen zuvor erfüllt sein.
    Wichtig: Ein Berufsschutz gibt es nicht. Der Staat darf Sie auf jede zumutbare  Tätigkeit verweisen, ohne auf Ihre Ausbildung und Lebensumstände Rücksicht nehmen zu müssen, wenn Sie nach dem 01.01.1961 geboren sind.

    Berufsunfähigkeit:
    Berufsunfähig ist wer infolge von Krankheit, Kräfteverfall oder Verletzung außerstande ist, seinen Beruf auszuüben (häufig gilt hier eine Grenze von 50%). Um eine Leistung aus der Berufsunfähigkeitsversicherung zu bekommen,  muss die Berufsunfähigkeit voraussichtlich mindestens 6 Monate vorliegen.