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Versichern ja - aber wie richtig?

Die Höhe Ihrer Absicherung
Im Falle der Berufsunfähigkeit entfällt Ihr Arbeitseinkommen und die Einnahmen sinken beträchtlich. Ihr Einkommen entfällt ersatzlos.
Unter Umständen erhalten Sie eine staatliche Rente, nämlich eine Erwerbsminderungsrente, oder eine Berufsunfähigkeitsrente, wenn Sie vor dem 01.01.1961 geboren sind. Die Lücke, die sich zwischen ihrem bisherigen Netto-Einkommen und den nach dem Eintritt der Berufsunfähigkeit gezahlten staatlichen Rentenleistungen ergibt, ist die benötigte Rentenhöhe.
Oder als Faustformel: 75% ihres letzten Gehalts sollten abgesichert sein, um im Fall einer Berufsunfähigkeit abgesichert zu sein.

Die Laufzeit der Versicherung
Lassen Sie Ihre private Absicherung nicht zu früh enden. Dies ist zwar günstiger im Beitrag, doch wer zahlt Ihnen Ihr Einkommen nach dieser Zeit bis zum Zeitpunkt des Renteneintritts?
Das Renteneintrittsalter in der gesetzlichen Altersversorgung und vieler Versorgungswerke wurde auf 67 Jahre angehoben.
Ihre Absicherung sollte daher mindestens bis zum 60. Lebensjahr, besser bis zum 63. oder 65. Lebensjahr reichen. Nur so können sie sicherstellen, dass Sie nicht in den letzten Arbeitsjahren eine Versorgungslücke haben und Sie vorzeitig Ihre Ersparnisse angreifen müssen, falls Sie berufsunfähig werden.

Niedrige Beiträge sichern:
Hier gilt - je früher, desto besser.
Bereits in jungen Jahren mit günstigen Beiträgen anfangen und sich gegen das Risiko der Berufsunfähigkeit absichern. Dies spart Beiträge über viele Jahre hinweg und Sie sichern sich Ihren Gesundheitszustand möglichst früh.